Kinder-Tages-Pflege in Ostholstein

Erlebnisräume für Kinder — Freiräume für Eltern

Wir bieten:

Information und Beratung für Tagespflegepersonen

Information und Beratung für Eltern – Kontaktbörse Tagespflege

Erste Hilfe am Kind (jährliche Schulung)

Kontakt zu Verwaltung und Behörden

Unterstützung bei Neugründung von Tagespflegestellen

Weiterbildungen für Tagespflegepersonen

Mitgliedschaft im Landesverband Kindertagespflege

Rechtliches

Wer Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht für die Betreuung der Kinder eine Pflegeerlaubnis. Diese muss beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beantragt werden (§ 43 SGB VIII). Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern, soweit Landesrecht diese Anzahl nicht einschränkt. Sie ist auf fünf Jahre befristet.

Die Erlaubnis wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Hierzu werden Einzelgespräche und Hausbesuche durchgeführt. Weiterhin ist hierzu ein polizeiliches Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) vorzulegen und an einem Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege teilzunehmen, um sich auf die Tätigkeit vorzubereiten.

Mitglied werden:

Beitrittserklärung als Download (PDF) ausdrucken, ausfüllen und an Vorstand senden!!!!!

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