Für Eltern
Unser Anspruch
ist eine individuelle, flexible und zuverlässige Betreuung Ihrer Kinder durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen.
Tagespflege bedeutet für Ihr Kind
- Bildung
- Förderung
- Erziehung
- Betreuung
in einer kleinen Gruppe.
Dabei berücksichtigen wir auch ungewöhnliche Betreuungszeiten.
Erlebnisräume für Kinder — Freiräume für Eltern
Betreuung
Kindertagespflege
… wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem/seinem Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern des Kindes angeboten.
Die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson
- Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf fremde Kinder bei sich zu Hause
- Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Kindertagespflegepersonen, die mehr als 15 Std. pro Woche und länger als drei Monate Kinder betreuen, müssen eine Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendamt beantragen
- Liegt eine Erlaubnis vor, sind die Tageskinder automatisch bei der Landesunfallversicherung unfallversichert
Die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
- Eine selbstständige Kindertagespflegeperson kann in anderen geeigneten Räumen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen
- Arbeiten mehrere Kindertagespflegepersonen in einem Zusammenschluss, so betreut auch hier jede Kindertagespflegeperson maximal fünf fremde Kinder
Die Kinderfrau
- Die Kinderfrau arbeitet im Haushalt der abgebenden Eltern
Die Eltern sind Arbeitgeber und müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen befolgen sowie Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung entrichten
Einrichtungen
www.kindertagespflege-lensahn.de
Vermittlung
Der Verein „Kindertagespflege in Ostholstein e. V. bietet Eltern die Kontaktaufnahme zu Tagespflegepersonen die
- Mitglied in unserem Verein sind
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen
- im Abstand von zwei Jahren einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ besuchen
Der Kontakt zu anderen Kindertagespflegepersonen kann über den Kreis Ostholstein hergestellt werden.
Fachberatung Kindertagespflege
Frau Holst
Telefon: 04521 788-660
Fördermöglichkeit
Fördermöglichkeiten durch den Kreis Ostholstein
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung durch das Jugendamt möglich
Die Richtlinien des Kreises Ostholstein sehen vor, dass die Förderung nach § 23 SGB VIII von der Kindertagespflegeperson zu beantragen und von den Eltern mit zu unterzeichnen ist.
Die Förderung wird frühestens ab Antragseingang beim Jugendamt gewährt.
ACHTUNG:
Die unverbindlichen Hinweise des Vereins Kindertagespflege in Ostholstein e.V. und der Kindertagespflegepersonen auf Zuschüsse ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft des Kreises Ostholstein.
In allen finanziellen Fragen über Zuschüsse zur Kindertagespflege beraten Sie gern die zuständigen Verwaltungsstellen des Kreises.
Kreis Ostholstein
Sachbearbeitung Nordkreis : Frau Neller
Telefon: 04521 788-329
Sachbearbeitung Südkreis : Frau Freese
Telefon: 04521 788-541
- Dort bekommen Sie auch die erforderlichen Anträge auf Förderung der Tagespflege
- Diese Seite kann nur einen allgemeinen Überblick geben ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Für weitere Informationen und die Beantwortung konkreter Fragen ist das Jugendamt zuständig.